Kryptowerte werden steuerlich anders behandelt als Aktien. Verkaufst du sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, ist das ein : Der Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Liegt mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf, ist der Gewinn steuerfrei. Auch der Tausch in einen anderen Coin zählt als Verkauf.
Die Freigrenze
Private Veräußerungsgewinne eines Jahres bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen weniger als 1.000 € betragen. Das ist eine , kein Freibetrag: Bei 999 € zahlst du nichts, bei 1.000 € ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Bei Ehepaaren gilt sie für jeden einzeln.
Zum Nachrechnen
Gewinn 1.500 € nach acht Monaten, sonst keine privaten Veräußerungsgeschäfte, Steuersatz 30 %: steuerpflichtig 1.500 €, Steuer 450 € (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Dieselben 1.500 € nach 13 Monaten: steuerfrei. Verluste aus solchen Geschäften lassen sich nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen.
Was du festhalten solltest
Für jeden Kauf, Verkauf und Tausch: Datum, Menge, Preis in Euro und Gebühren. Bei mehreren Käufen zu verschiedenen Kursen braucht es eine feste Reihenfolge, meist „zuerst gekauft, zuerst verkauft“. Ein oder der Export der Börse hilft dabei.
Staking, Lending und Meldungen
Erträge aus Staking oder Lending zählen bei Zufluss als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG); dafür gilt eine eigene Freigrenze von 256 € im Jahr. Die Haltefrist der Coins verlängert sich dadurch nicht auf zehn Jahre, es bleibt bei einem Jahr. Seit 2026 erfassen Krypto-Anbieter in der EU die Transaktionen ihrer Kunden und melden sie den Finanzbehörden (DAC8).