Gewinne aus Aktienverkäufen, Dividenden und Zinsen sind Kapitalerträge. Dafür gilt in Deutschland die von 25 %, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer – ohne Kirchensteuer zusammen 26,375 %. Bis zum von 1.000 € im Jahr, bei Ehepaaren 2.000 €, bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Die Haltedauer spielt bei Aktien keine Rolle.
Zum Nachrechnen
Gewinne aus Aktienverkäufen 3.500 €, Verluste aus Aktienverkäufen 1.000 €, Dividenden 500 €. Verrechnet bleiben 3.000 €, abzüglich Pauschbetrag 1.000 € sind 2.000 € steuerpflichtig. Abgeltungsteuer 500 €, Solidaritätszuschlag 27,50 €, zusammen 527,50 €.
Verluste aus Aktien
Verluste aus Aktienverkäufen werden nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet, nicht mit Dividenden oder Zinsen. Bleibt ein Verlust übrig, wird er ins nächste Jahr vorgetragen (). Eine deutsche Bank verrechnet das in der Regel selbst und führt die Steuer direkt ab.
Kirchensteuer und Freistellung
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Abgeltungsteuer. Weil sie die Abgeltungsteuer etwas mindert, liegt die Summe bei rund 27,8 bzw. 28,0 %. Den Pauschbetrag nutzt du über einen Freistellungsauftrag bei der Bank. Bei ausländischen Brokern gibst du die Erträge meist selbst in der Steuererklärung an.
Ausland, ETFs und mehrere Banken
Auf US-Dividenden behalten die USA meist 15 % Quellensteuer ein (mit Formular W-8BEN); sie wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Für Fonds und ETFs gelten Teilfreistellungen, ihre Verluste kommen in den allgemeinen Verlusttopf. Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen verrechnest du nur über eine Verlustbescheinigung (Antrag bis 15. Dezember) und die Steuererklärung.